11. November 2025 – Chiara-Lee Haartje

Block Prozess:

Sohn von Christina Block macht von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch

Im Prozess um die mutmaßliche Entführung der Kinder von Christina Block verweigert ihr Sohn nun die Aussage, während ihre Tochter erst zu einem späteren Zeitpunkt als Zeugin vernommen wird. Weitere Details zur laufenden Ermittlung.

Christina Block, Prozess
Christina Block mit ihren Verteidigern Otmar Kury (r) und Ingo Bott beim Prozessbeginn wegen mutmaßlicher Kindesentführung I Foto: Picture Alliance

Im Prozess gegen Christina Block, die beschuldigt wird, ihre Kinder aus der Obhut ihres Ex-Mannes entführt zu haben, hat ihr Elfjähriger Sohn beschlossen, nicht auszusagen. Er macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Verwandter ersten Grades Gebrauch, was ihm gesetzlich zusteht. Eine Gerichtssprecherin teilte mit, dass der Junge nicht in den Verfahren gegen seine Mutter aussagen wird.

Tochter von Christina Block sagt später aus

Auch die Tochter von Christina Block, die damals ebenfalls mit ihrem Bruder entführt wurde, sollte ursprünglich in dieser Woche als Zeugin aussagen. Nun wurde ihre Vernehmung auf einen neuen Termin im Dezember 2024 verschoben. Die genaue Uhrzeit und der Rahmen der Zeugenvernehmung werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Öffentlichkeit während der Vernehmung der Jugendlichen ausgeschlossen wird, um ihre Privatsphäre zu wahren.

Christina Block und Gerhard Delling in der Kritik

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block ist in einem Sorgerechtsstreit angeklagt, den Entführungsauftrag für ihre beiden Kinder erteilt zu haben. Es wird ihr vorgeworfen, in der Silvesternacht 2023/24 ihren Sohn und ihre Tochter aus der Obhut des in Dänemark lebenden Ex-Mannes entführt zu haben. Block bestreitet diese Vorwürfe, während ihr Lebenspartner, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling, beschuldigt wird, bei der Entführung geholfen zu haben. Delling betont jedoch, nichts Unrechtes getan zu haben.

Kinder ursprünglich als Nebenkläger vorgesehen

Zu Beginn des Verfahrens wurde darüber spekuliert, dass die beiden entführten Kinder als Nebenkläger auftreten könnten. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied jedoch in einem Eilverfahren, dass der Sohn nicht als Nebenkläger zugelassen werden kann. Wenige Tage später wurde auch die Zulassung der Tochter als Nebenklägerin vorläufig aufgehoben. In der gleichen Entscheidung wurde der Vater der Kinder, Stephan Hensel (51), als Nebenkläger zugelassen, da er während der Entführung geschlagen und verletzt wurde.

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(Quelle: dpa)

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