25. September 2025 – Chiara-Lee Haartje

Urteil steht noch aus:

Tödlicher Badeunfall im Schwimmkurs: Prozess in Hamburg beginnt

Ein tödlicher Unfall überschattet einen Schwimmkurs in Hamburg: Eine Fünfjährige gerät unbemerkt unter Wasser und stirbt später. Die verantwortliche Schwimmlehrerin steht nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht – begleitet von Tränen und emotionalen Aussagen.

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Foto: Mehaniq, Shutterstock

Tragödie im Schwimmbad Bondenwald

Am 4. Oktober 2023 nahm ein Anfängerkurs für Kinder im Hamburger Schwimmbad Bondenwald ein tragisches Ende. Ein fünfjähriges Mädchen verlor beim Üben ihre Schwimmhilfe, geriet unter Wasser und erlitt einen tödlichen Sauerstoffmangel. Die Kursleiterin steht nun vor Gericht – der Vorwurf: fahrlässige Tötung durch Unterlassen.

Minuten unter Wasser – Lehrerin bemerkt Unglück zu spät

Während des Kurses soll sich die 39-jährige Schwimmlehrerin um ein weinendes Kind gekümmert haben. Laut Anklage übersah sie dabei, dass ein anderes Kind seine Schwimmhilfe verlor und mindestens drei Minuten lang unbemerkt unter Wasser blieb. Die Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos – das Mädchen verstarb am folgenden Tag.

Staatsanwaltschaft: Unfall hätte verhindert werden können

Die Anklage geht davon aus, dass der Tod der Fünfjährigen vermeidbar gewesen wäre. Hätte die Kursleiterin die Kinder aus dem Wasser geschickt oder rechtzeitig kontrolliert, ob alle Teilnehmer noch da waren, wäre der Unfall wohl nicht passiert, heißt es in der Anklageschrift.

Emotionale Szenen im Gerichtssaal

Der Prozess ist geprägt von tiefem Schmerz. Die Mutter des verstorbenen Mädchens beschreibt unter Tränen den letzten Tag mit ihrer Tochter. Auch die Angeklagte bricht während ihrer Aussage zusammen und bittet verzweifelt um Verzeihung: „Es tut mir so leid, ich würde mein Leben geben.“

Notfall im Schwimmbad: Reaktion und Rettungsversuch

Die Schwimmlehrerin schildert, sie habe das Kind erst bemerkt, als sie eine überzählige Schwimmnudel sah. Sofort holte sie das Mädchen aus dem Wasser und begann mit Wiederbelebungsversuchen. Auch der Badleiter wurde alarmiert und setzte einen Notruf ab. Die Atemwege des Kindes waren jedoch durch Erbrochenes blockiert – jede Hilfe kam zu spät.

Berufliche Konsequenzen für die Angeklagte

Die 39-Jährige unterrichtet seit 2011 Schwimmkurse. Seit dem tragischen Vorfall ist sie arbeitsunfähig. Während des Prozesses schilderte sie auch einen früheren Vorfall, bei dem ein Kind kurzzeitig unbeaufsichtigt unter Wasser geriet – dieser endete jedoch glimpflich.

Der Vater des verstorbenen Kindes tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Auch er zeigt sich tief erschüttert. Das Gericht will das Urteil im Fortsetzungstermin am 9. Oktober verkünden.

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(Quelle: dpa)

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