22. Oktober 2025 – Chiara-Lee Haartje

Badeunfall in Pflegeheim

Tod eines 53-Jährigen endet mit gerichtlichem Vergleich

Nach dem tragischen Tod eines 53-Jährigen in einer Hamburger Pflegeeinrichtung wurde das Verfahren gegen die Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Eine Zahlung von 1.000 Euro soll als Entschädigung dienen.

Gericht, Gerichtssaal
Gerichtssaal I Foto: Gorodenkoff, Shutterstock

Ein dramatischer Vorfall in einer Pflegeeinrichtung in Hamburg endet mit dem Tod eines 53-Jährigen in der Badewanne. Die 29-jährige Pflegekraft, die wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, konnte sich nun mit dem Bruder des Verstorbenen auf eine Zahlung einigen. Das Verfahren wird daher eingestellt.

Die tragischen Umstände des Vorfalls

Im Oktober 2021 wurde die Angeklagte während ihrer Pflegeaufgaben zu einem Notfall gerufen. Ein epileptischer Anfall einer anderen Bewohnerin der Einrichtung erforderte ihre sofortige Hilfe. In der Folge ließ sie den geistig und körperlich schwer eingeschränkten Mann kurz unbeaufsichtigt in der Badewanne. Als sie nach etwa fünf Minuten zurückkehrte, fand sie den Mann leblos vor. Alle Wiederbelebungsversuche scheiterten.

Unvorhergesehene Tragödie – die Entscheidung der Richterin

Die Richterin stellte fest, dass zur Aufrechterhaltung des Fahrlässigkeitsvorwurfs weitere Ermittlungen und Zeugenbefragungen notwendig gewesen wären. In Anbetracht der langen Zeit, die seit dem Vorfall vergangen war, sowie der psychischen Belastungen für die Pflegekraft, entschied das Gericht, das Verfahren einzustellen – unter der Bedingung einer Zahlung von 1.000 Euro an den Bruder des Verstorbenen.

Psychische Folgen für die Pflegekraft

Die Angeklagte selbst leidet nach dem Vorfall an einer posttraumatischen Belastungsstörung und war in den Jahren nach der Tragödie teils in stationärer Behandlung. Ihr Anwalt führte aus, dass die Pflegekraft aufgrund der psychischen Belastung durch den Vorfall jahrelang intensive therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen musste.

Ein bitteres Ende – aber auch eine neue Perspektive

Durch die Vereinbarung zwischen den Beteiligten endet der Rechtsstreit vorerst. Die Zahlung an den Bruder des Verstorbenen soll als Schmerzensgeld dienen. Der Fall zeigt einmal mehr die schwierigen und oft tragischen Herausforderungen im Pflegebereich auf, bei denen Menschen in emotional belastenden und stressigen Situationen Entscheidungen treffen müssen, die fatale Folgen haben können.

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(Quelle: dpa)

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