13. Mai 2024 – Isabell Wüppenhorst

Am Mittwoch

Urteil für tödlichen Messerangriff im Zug in Brokstedt erwartet

Muss Ibrahim A. für den brutalen Angriff im Zug von Kiel nach Hamburg lebenslang in Haft? Das Landgericht Itzehoe will am Mittwoch (13.05.) sein Urteil für die tödliche Attacke in Brokstedt verkünden.

Das schreckliche Geschehen am Abend des 25. Januar 2023 in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg hat Menschen bundesweit schockiert. Ein Mann zieht bei Brokstedt ein Küchenmesser und sticht damit auf Fahrgäste ein. Eine 17-Jährige und ihr zwei Jahre älterer Freund sterben, vier weitere Menschen werden schwer verletzt. Am Mittwoch (11.00 Uhr) will das Landgericht Itzehoe das Urteil gegen den angeklagten Ibrahim A. verkünden. Der 34-Jährige streitet die Taten nicht ab. In seinem letzten Wort sagte der Palästinenser: "Ich habe gar nichts zu sagen."

Staatsanwältin fordert lebenslange Strafe mit besonderer schwere der Schuld

An 38 Verhandlungstagen seit Juli 2023 hat das Gericht 97 Zeugen und Gutachter befragt. Fahrgäste, Polizisten und Rettungskräfte berichteten, wie sie das Grauen im Regionalexpress und auf dem Bahnhof an jenem Winterabend erlebten. Staatsanwältin Janina Seyfert forderte für Ibrahim A. Anfang Mai wegen zweifachen Mordes und vierfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung eine lebenslange Strafe - unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies würde bedeuten, dass der Angeklagte voraussichtlich nicht nach 15 Jahren auf eine Entlassung auf Bewährung hoffen kann.

Erst wenige Tage vor der Tat aus Untersuchungshaft entlassen

Nach Überzeugung der Staatsanwalt war Ibrahim A. frustriert. Ein Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel an jenem Tag war erfolglos und verschärfte seine ungelöste Situation. Die Staatsanwältin beschrieb in ihrem Plädoyer, wie der Angeklagte völlig unvermittelt seine Angriffsserie startete. Nach der ersten Attacke habe er sich durch den Zug bewegt auf der Suche nach weiteren Opfern. Diese litten noch heute unter den Folgen.

Erst wenige Tage vor der tödlichen Messerattacke war Ibrahim A. in Hamburg aus einer Untersuchungshaft wegen einer anderen Straftat entlassen worden. Während dieser Zeit hatte er sich wegen psychischer Auffälligkeiten 16 Mal mit einem Psychiater getroffen. Wenige Monate vor seiner Entlassung soll sich der mutmaßliche Mörder mit dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, verglichen haben.

Schuldfähigkeit des Angeklagten

Eine wichtige Rolle in dem Prozess spielt die Frage der Schuldfähigkeit. Der psychiatrische Gutachter hält den Angeklagten für voll schuldfähig. Zwar sehe er psychotische Symptome, aber keine Psychose. Es liege eine schwere posttraumatische Belastungsstörung vor. Dagegen hatten mehrere Psychiater, die mit Ibrahim A. in der Untersuchungshaft vor und nach der Tat gesprochen hatten, von ihrer Verdachtsdiagnose einer Psychose berichtet. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann hat bereits erklärt, dass die Kammer von einer posttraumatischen Belastungsstörung des Angeklagten zur Tatzeit, nicht jedoch von einer Psychose ausgeht.

Verteidiger Björn Seelbach forderte bereits während der Beweisaufnahme eine Verlegung seines Mandanten von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. Aufgrund seiner psychotischen Störungen sei er nicht schuldfähig. Für den Fall, dass das Gericht die Frage der Schuldfähigkeit anders bewerte, beantragte der Verteidiger eine Gesamtstrafe wegen zweifachen Totschlags sowie vierfacher gefährlicher oder schwerer Körperverletzung zu zehn Jahren. Sein Mandant habe sich angegriffen gefühlt. Es habe sich nicht um Taten aus Frust gehandelt.

Zu Beginn des Prozesses streitet der Angeklagte ab der Täter zu sein

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte in einer wirren Rede abgestritten, der Täter zu sein. Später ließ er seinen Verteidiger jedoch eine Erklärung verlesen, dass ihm die Tat leidtue. Er sei provoziert worden und habe die Kontrolle verloren. In der Untersuchungshaft fiel der Mann nach Zeugenaussagen durch Renitenz und Gewalt auf. Er legte sogar Feuer in seiner Zelle und wurde deswegen verlegt.

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(Quelle: dpa)

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