13. Mai 2025 – Mira Oetinger

Revision verworfen

Urteil rechtskräftig: Täter vom Stadtpark bleiben schuldig

Im Hamburger Stadtpark wird 2020 eine betrunkene Jugendliche von mehreren Männern nacheinander vergewaltigt und missbraucht. Jetzt ist das Urteil in dem Fall rechtskräftig

Gericht, Gerichtssaal
Gerichtssaal I Foto: Gorodenkoff, Shutterstock

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13.05.2025
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Fast fünf Jahre nach der gemeinschaftlichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark hat der Bundesgerichtshof einen Schlussstrich unter das umfangreiche Verfahren gezogen. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revisionen von sechs jungen Männern gegen ihre Verurteilung zu Jugendstrafen.

Landgericht hatte Jugendstrafen verhängt

Das Landgericht Hamburg hatte insgesamt neun Angeklagte wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Ein Mann wurde freigesprochen. Die Strafen bewegten sich zwischen einem Jahr sowie zwei Jahren und neun Monaten und wurden Großteils zur Bewährung ausgesetzt. Sechs Männer legten Rechtsmittel ein, über die jetzt entschieden wurde.

Die Verurteilten, die damals Jugendliche oder Heranwachsende waren, vergewaltigten nach Überzeugung des Gerichts im September 2020 die 15-Jährige. Die Jugendliche hatte am Abend eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Sie sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen.

Vier Tatkomplexe mit unterschiedlicher Beteiligung

Laut Urteil hatten zunächst vier der Täter die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch.

Urteil jetzt rechtskräftig

"Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben", teilte der BGH mit. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist somit rechtskräftig.

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(Quelle: dpa)

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