18. Januar 2022 – Sebastian Tegtmeyer
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt Verbraucherinnen und Verbraucher davor, ungewollt Verträge mit Energieversorgern am Telefon abzuschließen. Betroffenen sollten diesen Vertrag umgehend widerrufen.
Den Verbraucherschützern liegen aktuell Fälle vor, in denen Betroffene von Energieversorgern per verbotener Kaltakquise angerufen wurden. Im Laufe der Gespräche erhielten die Angerufenen dann ein Angebot per SMS mit der Bitte, dieses anzunehmen. "Vielen Betroffenen ist nicht klar, dass sie mit der Bestätigung einen rechtskräftigen Vertrag abschließen", so Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Telefonischen Verträge sind unwirksam
Laut des im Sommer 2021 überarbeiteten Energiewirtschaftsgesetzes können am Telefon keine Verträge mehr wirksam abgeschlossen werden. Es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung der Verbraucherin oder des Verbrauchers - per Brief, SMS oder E-Mail. "In der Vergangenheit wurden Angerufene am Telefon förmlich überrumpelt und ihnen mündlich Verträge untergeschoben. Heute lenken die Beratungsgespräche von den Inhalten der verschickten SMS ab", so Bornemann.
Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen
Betroffene können einen abgeschlossenen Vertrag jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt erst dann, wenn sie über die Möglichkeiten des Widerrufs belehrt wurden. Wer also per SMS einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen noch widerrufen.
Weitere News On Air
Weitere Nachrichten aus Hamburg, Deutschland und der Welt hört ihr immer zur vollen Stunde bei uns im Programm. Holt euch einfach unsere kostenlose App, hört uns über euren Smartspeaker oder schaltet mit einem Klick unten auf den Playbutton das Webradio ein. Zum Nachhören gibt's das Ganze natürlich auch noch mal als Podcastangebot.
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
Für iOS & Android
Holt euch die kostenlose Radio Hamburg App
Hört uns an jedem Ort auf der Welt in bester Qualität & störungsfrei über unsere kostenlose App. Holt sie euch jetzt für Android oder iOS.