08. März 2023 – Isabell Wüppenhorst

Tatvorwurf einer Identitätstäsuchung

Verfahren gegen HSV-Profi Bakery Jatta endgültig eingestellt

Im Fall um die angeblich falsche Identität des HSV-Profis Bakery Jatta ist das Verfahren endgültig eingestellt worden. Der 24-Jährige strebt nun die deutsche Staatsbürgerschaft an.

Das Verfahren wegen eines angeblichen Identitätsdiebstahls durch den Fußballprofi Bakery Jatta vom Zweitligisten Hamburger SV ist endgültig eingestellt worden. "Wir haben uns mit der Staatsanwaltschaft geeinigt, dass das Verfahren eingestellt wird", sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte die Einstellung des Verfahrens. Zuerst hatte das "Hamburger Abendblatt" berichtet.

Tatvorwurf einer Identitätstäuschung bereits im vergangenen Jahr ausgeräumt

Nachdem der grundsätzliche Tatvorwurf einer Identitätstäuschung bereits im vergangenen Jahr ausgeräumt worden war, ging es vor dem Amtsgericht Altona noch um zwei Fälle, bei denen Jatta widersprüchliche Angaben zum Namen seiner Mutter gemacht haben soll. Der 24-Jährige aus Gambia musste durch die juristischen Schritte auch rassistische Anfeindungen etwa durch gegnerische Fans erleben. Der Fall kann laut Bliwier auch nicht wieder aufgenommen werden. Der Anwalt kündigte an, nun den Antrag zur Einbürgerung in Deutschland für Jatta stellen zu wollen: "Er möchte die Einbürgerung und das geht nicht, so lange ein Verfahren offen ist." Diesem juristischen Schlusspunkt ging ein langer Weg voraus.

Kein hinreichender Tatverdacht einer Identitätstäuschung

Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2021 Anklage gegen den Offensivspieler erhoben. Nach Auffassung der Behörde sollte es sich bei ihm tatsächlich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh handeln. Dem Gambier waren Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz und Falschbeurkundung vorgeworfen worden. Das Landgericht Hamburg wies im Juli 2022 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wegen Ablehnung eines Strafverfahrens gegen Jatta zu großen Teilen ab. Es besteht kein hinreichender Tatverdacht einer Identitätstäuschung, wie die Seite Jattas bekräftigte. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass sich der Gambier die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland unter einem falschen Namen erschlichen habe.

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(Quelle: dpa/lno)

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