19. März 2024 – Mira Oetinger

Hamburger Senat beschließt:

Verkürzung des Tanzverbots am Karfreitag

Für viele ist das lange Osterwochenende vor allem Freizeit. Leiden und Sterben Jesu stehen für sie am Karfreitag nicht im Vordergrund. Dennoch gilt für alle Tanzverbot in Hamburg - jetzt aber kürzer.

Nachtclub, Tanzen, Club
Foto: Pressmaster / Shutterstock

Der rot-grüne Hamburger Senat hat das sogenannte Karfreitags-Tanzverbot gelockert. Künftig gelte das Verbot für "musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten" sowie "der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen" nur noch von 5.00 Uhr am Karfreitagmorgen bis Mitternacht, teilte der Sprecher des Senats, Marcel Schweitzer, am Dienstag (19.03.) im Rathaus mit. Bisher musste am Karfreitag schon ab 2.00 Uhr Stille herrschen - bis 2.00 Uhr am folgenden Samstag.

Änderung erfolgt in Absprache mit der evangelischen Kirche

Die Änderung der Feiertagsschutzverordnung sei in Abstimmung mit der evangelischen Kirche erfolgt. "Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag bleibt mit dieser Regelung gewahrt", sagte Schweitzer. Die neue Regelung, die auch für alle sportlichen Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik gilt, trete am 23. März in Kraft und werde damit schon am kommenden Karfreitag greifen. Die Ruheregelung für den Totensonntag, also den letzten Sonntag vor dem 1. Advent, bleibt demnach unverändert: Hier soll weiter von 6.00 Uhr morgens bis 17.00 Uhr am Nachmittag Stille herrschen.

Karfreitag gilt im Christentum als Zeit der Besinnung und Trauer

Der Karfreitag ist im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag. "Für Christen ist der Karfreitag - der auch stiller Feiertag oder hoher Feiertag genannt wird - eine Zeit der Besinnung, Trauer und der geistlichen Reflexion, und deshalb bestehen traditionell im gesamten Bundesgebiet unterschiedliche Ruheschutzzeiten, die auch sehr unterschiedlich ausgestaltet sind", sagte Schweitzer. Eine Anpassung des Tanzverbots am Karfreitag wird seit Jahren von den Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft gefordert. Zuletzt waren sie mit einem Antrag, die Feiertagsschutzverordnung von 1957 zu überarbeiten und im Sinne einer offenen und diversen Gesellschaft auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen, im April vergangenen Jahres gescheitert.

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(Quelle: dpa)

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