02. Juli 2025 – Isabell Wüppenhorst
Experten warnen vor den Risiken der Partydroge Lachgas. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein verbietet nun den Verkauf an Minderjährige. Eine andere Nutzung bleibt aber erlaubt.
Vom 17. Juli an ist der Verkauf von Lachgas als Partydroge an Minderjährige in Schleswig-Holstein verboten. Das Kabinett hat einer entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministeriums zugestimmt. "Der missbräuchliche Konsum von Lachgas kann massive gesundheitsschädliche Folgen wie Herz-Kreislauf-Versagen und schwere Hirnschäden haben", sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Vor allem Kinder und Jugendliche müssten vor den Auswirkungen von missbräuchlichem Konsum geschützt werden.
Landesweite Verbot auf den Weg gebracht
"Wir haben dieses landesweite Verbot auf den Weg gebracht, da eine bundesweite Regelung bislang nicht umgesetzt ist", sagte von der Decken. Der Bund wolle ein Gesetz auf den Weg bringen für ein bundesweites Verkaufsverbot. Das Land habe nun bereits eine Regelung getroffen, um Kinder und Jugendliche kurzfristig besser zu schützen.
Lachgas - chemisch Distickstoffmonoxid (NO2) - ist seit mehr als 200 Jahren als Narkosemittel in der Medizin bekannt. Das Einatmen von Lachgas kann zu massiven gesundheitlichen Schäden führen. Ausgenommen vom Verbot bleibt die Abgabe von Lachgas, das ärztlich verordnet wurde.
Verkaufsverbot an Minderjährige
Das Verkaufsverbot an Minderjährige gilt für sämtliche Verkaufsstellen. Verboten ist auch der Versandhandel über das Internet, soweit der Versand von Lachgas nach Schleswig-Holstein erfolgt. Auch darf Lachgas nicht mehr an Automaten in Schleswig-Holstein angeboten werden, die für Minderjährige zugänglich sind.
Verstöße gegen das Verkaufs- und Abgabeverbot werden mit Bußgeldern bis 1.000 Euro geahndet. In Hamburg gilt bereits seit Jahresbeginn ein Verbot für den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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