Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks hat die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes begrüßt. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sei ein "wichtiger Paradigmenwechsel für das Straßenverkehrsrecht", so Tjarks.
"Die Möglichkeit, Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung zukünftig gleichberechtigt zu berücksichtigen und nicht ausschließlich über Gefahrenabwehr zu argumentieren, erhöht die kommunalen Möglichkeiten, unsere Städte lebenswerter und menschengerecht zu gestalten."
Wichtig sei aber, dass sich die Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Ziele und die größere Freiheit der Städte bei ihrer Umsetzung auch in der Novelle widerspiegeln. "Dafür gibt es nach heutigem Stand noch einen größeren Anpassungsbedarf, den wir anpacken müssen", sagte Tjarks.
Worum es geht
Das Straßenverkehrsgesetz ist die Grundlage für das Verkehrsrecht. Seit langem fordern Verkehrs- und Umweltverbände eine Modernisierung - damit Kommunen vor Ort mehr entscheiden und umsetzen können, für lebenswertere Städte und als Beitrag zu mehr Klimaschutz im Verkehrssektor, der Emissionsziele verfehlt. Im März forderte ein Verbände-Bündnis, das Straßenverkehrsgesetz müsse von einem "reinen Kfz-Gesetz aus Kaiserzeiten" zu einem modernen Straßenverkehrsrecht für alle weiterentwickelt werden.
In ihrem Koalitionsvertrag Ende 2021 hatten SPD, FDP und Grüne vereinbart, dass im Straßenverkehrsgesetz künftig neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollten. Diese Vorgabe setzt Wissing nun um.
Was die Reform bedeutet
Länder und Kommunen sollten künftig schneller und flexibler auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren können, so Wissing. Es solle ein Rechtsrahmen geschaffen werden, um in der untergeordneten Straßenverkehrsordnung den Behörden neue Befugnisse zu geben. So könnten Behörden "auf Erprobungsbasis" Sonderfahrspuren für bestimmte klimafreundliche Mobilitätsformen anordnen, zum Beispiel für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder mit mehreren Personen besetzte Fahrzeuge.
Mehr Flexibilität soll es auch dafür geben, dass Kommunen Bewohnerparken anordnen können. Außerdem sollen leichter Busspuren und Radwege eingerichtet werden können. Behörden sollen laut Ministerium künftig verkehrsregelnde Maßnahmen ausschließlich aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung erlassen können. So sollen auch Tempo-30-Regelungen erleichtert werden. Laut Ministerium betrifft das Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege - sowie Streckenabschnitte bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken, damit der Verkehr besser fließen könne.
Aber: Tempo-30-Zonen müssten verhältnismäßig sein, so Wissing. Bei einer Regelgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern bedeute eine Absenkung, dass der Staat einen Eingriff vornehme - und das müsse begründet werden. Der Minister betonte, es dürfe auch künftig bei der Anordnung einer Tempo-30-Zone nicht zu Beeinträchtigungen von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs kommen. Die "Leichtigkeit" des Verkehrs könne durch Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeschränkt werden, so Wissing. Es müsse sichergestellt werden, dass der Verkehr fließe und Waren in Geschäften ankämen. Und: Ein flächendeckendes Tempo 30 in Städten werde es nicht geben.
Wie es weitergeht
Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen. Ein Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung soll zunächst mit den Ländern abgestimmt werden. Wissings Ziel ist, dass die Änderung noch in diesem Jahr verabschiedet wird. In vielen Ländern regieren die Grünen mit.
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