16. Januar 2024 – Isabell Wüppenhorst

Hamburger Landgericht

Vier Geständnisse im Prozess um Rohsilber-Diebstahl bei Aurubis

Geständnisse im Fall des Diebstahls bei Aurubis. Vor dem Hamburger Landgericht räumt auch der Hauptangeklagte Vorwürfe ein.

Urteil, Gericht, Strafgericht
Foto: Mehaniq, Shutterstock

Vier der sechs Angeklagten im Prozess um die umfangreichen Rohsilber-Diebstähle beim Hamburger Kupferhersteller Aurubis haben vor dem Landgericht Geständnisse abgelegt. Im Wesentlichen hätten sich diese auf die Vorwürfe der Anklage bezogen, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Zuvor hatten Medien berichtet.

Hauptangeklagter legt ein Geständnis ab

Wie das "Hamburger Abendblatt" berichtete, legte auch der Hauptangeklagte ein Geständnis ab. "Unser Mandant räumt seine Beteiligung an den Vorgängen bei Aurubis ein", zitierte das Blatt einen seiner Verteidiger. Der Angeklagte habe das Einsammeln der sogenannten Rohsilberfegsel organisiert und koordiniert sowie den Absatz der Beute an Abnehmer aus der Türkei bewerkstelligt. Den Erlös allerdings habe er teilen müssen. Der Mann sei zudem nicht Erfinder des Diebstahlsystems bei Aurubis gewesen und erst 2020 eingestiegen.

Gestohlenes Material hat einen Wert von 11 Millionen Euro

Die sechs Angeklagten sollen zwischen Februar 2020 und Januar 2021 Zwischen- und Nebenprodukte vom Aurubis-Firmengelände im Stadtteil Veddel abtransportiert haben. Das gestohlene Material soll laut Anklage rund 5000 Kilo Silber und Gold im Wert von insgesamt elf Millionen Euro enthalten haben. Die Beute sollen sie an bislang unbekannte Abnehmer verkauft haben. Ein Großteil des Diebesgutes sei zur Analyse und weiteren Verwendung an metallverarbeitende Betriebe in der türkischen Metropole Istanbul versandt worden, hieß es.

Insgesamt geht es um 12 Straftaten

Die Anklage wirft vier Männern im Alter von 34 bis 49 Jahren schweren Bandendiebstahl oder gewerbsmäßige Hehlerei vor, zwei weiteren Beschuldigten im Alter von 33 und 50 Jahren Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl. Es geht um zwölf Straftaten. Die Angeklagten sollen zum Teil bei Aurubis oder Fremdfirmen, die auf dem Werksgelände tätig waren, gearbeitet haben.

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(Quelle: dpa)

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