23. Dezember 2021 – Linda Shllaku (deaktiviert)
Nicht alle sind gültig...
Bei Online-Schnelltests sollte Vorsicht geboten sein. Denn nicht jedes Angebot ist im Sinne der 3G-Regel als Nachweis gültig.
Den Schnelltest in einem Testzentrum machen? Das kann gerade zur Weihnachtszeit stressig sein - umso besser, dass es das Testangebot auch online über eine Webcam gibt - denkt man. Diese Tests sind allerdings ungültig als Nachweis im Sinne der 3G-Regel. Wer beispielsweise in Restaurants, am Arbeitsplatz, in der Bahn oder im Bus mit ungültigen Testnachweisen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, erläutert: "Wo die 3G-Regel als Schutzmaßnahme gilt, dürfen nur Testnachweise von behördlich anerkannten Anbietern verwendet werden. Ein Selbsttest genügt nicht, selbst wenn er unter Videoüberwachung durchgeführt wurde."
Damit sollte auch in Zukunft besser ein offizielles Testzentrum aufgesucht werden.
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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