Die Coronavirus-Pandemie ist im vollen Gange. Das zeigt auch der seit dem 16. Dezember verhängte Lockdown. Was ihr nun an Silvester dürft und was nicht, lest ihr hier.
Seit dem 16. Dezember heißt es für Deutschland: Harter Lockdown. Das bedeutet, dass beispielsweise Restaurants, Hotels, Lokale und der Einzelhandel zunächst geschlossen bleiben. Auch die Kontakte werden reduziert, damit darf ein weiterer Haushalt einen anderen treffen - allerdings nur, wenn man insgesamt maximal zu fünft ist. Zu Weihnachten gelten spezielle Ausnahmeregelungen Aber wie sieht es eigentlich an Silvester aus?
An- und Versammlungsverbot an Silvester
Die Allgemeinverfügung kennt auch an Silvester keine Ausnahmen. Bund und Länder haben mit einem Beschluss vom 13. Dezember ein bundesweites An- und Versammlungsverbot beschlossen. Das heißt, es dürfen sich auch hier maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Das wird in Hamburg, mit dem Schwerpunkt auf die großen Wohnsiedlungen, in Mümmelmannsberg oder in Steilshoop kontrolliert - so lassen Angaben der „WELT AM SONNTAG“ schließen. Die Beobachtungen der letzten Jahre lassen darauf schließen, dass sich viele Menschen gerade an diesen Orten versammeln.
Restaurants,Bars und Hotels haben geschlossen
Restaurants und Bars haben auch über Silvester weiterhin geschlossen. Sich seine Speisen liefern zu lassen oder vor Ort abzuholen, stellt weiterhin kein Problem dar. Hotels dürfen an Silvester keine Gäste beherbergen.
Der Umgang mit Feuerwerk
Nach Angaben der Bundesregierung darf Feuerwerk in Deutschland weder verkauft noch angezündet werden. Nur in Niedersachsen ist das Böller-Verbot durch das Verwaltungsgericht in Lüneburg vorläufig außer Kraft gesetzt worden.
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