09. März 2022 – Stefan Angele
Wie sieht der Basisschutz aus?
Welche Coronaregeln sollen nach dem 20. März gelten?
Die Corona-Regeln sollen zum 20. März weitgehend fallen, eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber Eingriffsmöglichkeiten geben. Darauf einigte sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) nach eigenen Angaben mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Mit Spannung wird dazu jetzt ein Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Ampel-Koalition erwartet.
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Kaum mehr Regeln im Alltag
"Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden", sagte Buschmann am Mittwoch (09.03.) im ZDF-"Morgenmagazin". Dieser beruhe auf zwei Säulen: Zum einen werde es im Alltagsleben der Bürger "so gut wie keine Einschränkungen mehr geben". Ausnahmen seien Tests dort, wo es viele vulnerable Menschen gebe und Masken etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Pflege oder in Krankenhäusern. "Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen", sagte Lauterbach.
In Hotspots sind zusätzliche Regeln möglich
Die zweite Säule sei eine Hotspot-Regelung: In Gebieten mit schwierigem Ausbruchsgeschehen, etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. "Ich denke, das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt", sagte Buschmann. Lauterbach geht davon aus, dass so auch neue Infektionswellen mit stark steigenden Fallzahlen bekämpft werden können. "Wenn das kommt, kann damit so gearbeitet werden, damit man auch Sommerwellen oder Herbstwellen in den Griff bekommen kann."
Landesparlamente sollen Regeln verhängen können
Nach dem Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen demnach weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein. Konkret sollen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn das Landesparlament dies beschließt. Dazu sollen Landesparlamente die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen müssen. In einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" sollen dann Maßnahmen erlassen werden können. Dazu zählen Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G. Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben.
Bundesländer nicht alleine lassen mit Coronamaßnahmen
Nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan sollen zum 20. März "alle tiefgreifenderen" Corona-Beschränkungen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Ein "Basisschutz" soll aber auch danach bleiben. Die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Eine neue Grundlage für Maßnahmen nach diesem Stichtag müsste noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, damit der Bundestag rechtzeitig darüber entscheiden kann. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte, der Bund müsse weiter einheitliche Maßgaben vorgeben. Der "Augsburger Allgemeinen" sagte er: "Ich hoffe nicht, dass der Bund sich jetzt aus dieser Verantwortung zurückzieht und alles den Ländern zuschiebt, die dann separat nach verschiedenen, differenzierten Parametern entscheiden müssen." Der Bund stehe in der Verantwortung, einen bundeseinheitlichen Notfallplan vorzulegen. "Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind", sagte Holetschek.
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
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