29. Juni 2022 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)
Der Flug wird gestrichen, der Koffer verschwindet und das Hotel ist eine Katastrophe: Im Sommerurlaub kann viel schiefgehen. Welche Rechte habe ich dabei eigentlich und wie sollte ich mich verhalten? Heute: Was ist, wenn es Probleme mit meinem Mietwagen gibt?
Es ist Sommer und da stehen bei vielen auch wieder Reisen an. Leider kommt es dabei immer wieder zu Problemen, egal ob bei den Flügen, dem Hotel oder auch dem Mietwagen. Selbstverständlich hat man als Reisender aber auch bestimmte Rechte und muss nicht einfach alles über sich ergehen lassen. Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland hat den Überblick und weiß, welche Ansprüche man bei Problemen rundum das gebuchte Mietauto hat.
Habe ich die Chance Geld zurück zu bekommen, wenn sich mein Flug verschiebt oder ganz ausfallt?
"In der Regel, muss man leider sagen, erhalten Sie nichts zurück, denn die meisten Tarife sind per se nicht flexibel und bieten keine Möglichkeit zu verschieben oder umzubuchen. Da ist umstritten, ob man so etwas dann auch der Fluggesellschaft in Rechnung stellen kann. Wir erleben es bei uns in der Beratungspraxis sehr häufig, dass selbst wenn Sie es schaffen mit einem etwas späteren Flug dann noch zur Mietwagenstation zu kommen, Sie in der Regel gezwungen sind neu, das heißt zum tagesaktuellen, natürlich in der Regel sehr viel teureren Tarif, zu buchen."
Welche Kostenfallen gibt es bei Mietwagen noch?
"In der Praxis erleben wir es sehr häufig, dass man versucht den Verbrauchern vor Ort noch Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Das bezieht sich insbesondere auf sogenannte Zusatzversicherungen, die den Verbrauchern aufgedrängt werden. Oft sind die Unterlagen in einer anderen, für mich nicht verständlichen, Sprache oder es wird mir mündlich sogar erläutert, es handelt sich lediglich um eine Kaution, die erstattet wird, wenn ich das Fahrzeug zurück gebe. Tatsächlich entpuppt sich das Ganze aber dann als aufgedrängte Zusatzkosten , die eben nicht erstattet werden, wenn ich wieder Zuhause bin."
Was sollte man bei der Übergabe beachten?
"Machen Sie bei der Übergabe auf jeden Fall eine sorgfältige Bestandsaufnahme. Achten Sie also darauf, dass alle Schäden, die Sie sehen, Schrammen, Beulen etc., entweder im Übergabe Protokoll oder aber im Mietvertrag dokumentiert sind. Ich würde auch jedem empfehlen das Fahrzeug zu fotografieren, insbesondere die sichtbaren Schäden. Außerdem sollten auch Ausstattungen zum Beispiel überprüft werden, also ist der Kindersitz vorhanden, den ich bestellt habe, das Navi etc.. Nicht dass das hinterher fehlt und es heißt, ich hätte das irgendwie entfernt."
Was sollte ich tun, wenn ich in einen Unfall mit dem Mietwagen verwickelt bin?
"Sie sollten bei einem Unfall mit dem Mietwagen unbedingt die Polizei informieren und auch so schnell wie möglich mit der Autovermietung Kontakt aufnehmen. Achte Sie bitte auch darauf, dass Sie am Unfallort einen Unfallbericht ausfüllen. Dieses Formular erleichtert einfach die länderübergreifende Regulierung der Schäden. Ganz wichtig: Unterschreiben Sie nur, wenn Sie den Inhalt auch wirklich verstanden haben und damit einverstanden sind. Es besteht keinerlei Pflicht einen solchen Unfallbericht zu unterschreiben. Machen Sie auch selbst Bilder und dokumentieren Sie den Schaden, sodass es hinterher bei der Abwicklung keine Probleme gibt."
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