21. Mai 2025 – Isabell Wüppenhorst

Preiserhöhungen

Wie könnt ihr jetzt Geld von Netflix zurückfordern?

In einem Urteil hat das Kölner Landgericht eine Preisänderung des Streaming-Anbieters als unzulässig beurteilt. Somit habt ihr jetzt die Möglichkeit, Geld zurückzufordern.

Netflix, TV, Fernbedienung
Foto: Pexels

Bei Netflix könnt ihr euch über 5.000 Filme und knapp 3.000 Serien anschauen. Das hat allerdings seinen Preis. Aber ist der fair? Um genauer zu sein: Wie oft und wie genau kann ein Streaming-Anbieter seine Preise eigentlich erhöhen? Es ist euch bestimmt aufgefallen: Zwischen 2017 und 2022 hat Netflix mehrfach seine Preise erhöht. Das teuerste Abo ist von ursprünglich 11,99 € auf 17,99 € angestiegen. Und das ist nicht wenig. Wie Netflix die letzte Preiserhöhung durchgesetzt hat, ist auch nicht ganz rechtens. So hat das Landgericht Köln entschieden, nachdem ein Nutzer das Unternehmen verklagt hat.

Netflix muss 200€ an den Kläger zurückzahlen

Über ein Pop-up-Fenster wurden Kunden auf der Plattform über die Erhöhung informiert. Ihnen blieb nur die Möglichkeit, der Preiserhöhung durch einen Klick auf einen Button zuzustimmen oder ein Abo-Downgrade in Kauf zu nehmen. In dem Urteil erklärt das Landgericht Köln, dass viele Kunden die Preisänderungen in diesem Fall als bloße Information und nicht als verhandelbares Angebot verstanden hätten. Die Folge: Das Unternehmen muss zu viel gezahlte Beiträge an den klagenden Kunden zurückzahlen. In diesem Fall handelt es sich um 200 €. Nach dem Urteil können Millionen Nutzer der Plattform in Deutschland ebenfalls einen Rückzahlungsanspruch geltend machen. Wichtig: Das gilt für alle Preisänderungen seit 2019, da die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren für die Jahre 2017 und 2018 bereits greift.

Alle Informationen im Talk mit der Verbraucherzentrale

Ihr wollt eine Erstattung beantragen? Einen Musterbrief dazu gibt es beispielsweise auf der offiziellen Website von Stiftung Warentest. Dort ist die gesamte rechtliche Lage noch einmal im Detail erklärt und ein Musterbrief hinterlegt. Radio-Hamburg-Moderator Niklas Uther hat mit der Verbraucherzentrale gesprochen und sich erklären lassen, wie genau ihr euch jetzt Geld zurückholen könnt. Hört hier mal rein:

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21.05.2025
Jetzt anhören: Zwischen wem gilt das Urteil?
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21.05.2025
Jetzt anhören: So könnt ihr eine Rückerstattung beantragen
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