08. August 2022 – Isabell Wüppenhorst

Beleidigung auf Twitter

Wohnungsdurchsuchung nach Beleidigung von Hamburgs Innensenator war rechtswidrig

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Durchsuchung einer Wohnung in Zusammenhang mit der sogenannten Pimmelgate-Affäre um Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) im September 2021 rechtswidrig gewesen sei.

Die Durchsuchung einer Wohnung in Zusammenhang mit der sogenannten Pimmelgate-Affäre um Hamburgs Innensenator Andy
Grote (SPD) im September vergangenen Jahres war rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht der Hansestadt. Ein Sprecher bestätigte am Freitag einen Bericht des "Hamburger Abendblatts". Das Amtsgericht hatte die Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, in der der Verfasser eines Tweets, durch den sich Grote beleidigt fühlte, früher zuhause war. Nach Einschätzung des Landgerichts war dies jedoch unverhältnismäßig. Die Inhaberin der Wohnung und ehemalige Lebensgefährtin des Verfassers, hatte Beschwerde eingelegt.

Auslöser war ein an Grote gerichteter Tweet

Auslöser des Ganzen war ein an Grote gerichteter Tweet mit dem Worten "Du bist so 1 Pimmel". Zuvor hatte der Innensenator im
Kurznachrichtendienst Twitter Leute, die trotz Corona im Schanzenviertel gefeiert hatten, als "ignorant" und "dämlich" bezeichnet. Grote selbst hatte zu Beginn der Pandemie unter Missachtung der Corona-Regeln in einer Kneipe gefeiert und dafür eine Geldbuße zahlen müssen. Dennoch stellte er Strafantrag. Die Schwere der Beleidigung sei angesichts Grotes Verhaltens "eher am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle einzustufen", befand das Landgericht in seiner Entscheidung vom 27. Juli.

Die Durchsuchung sei unangemessen gewesen

Die Durchsuchung sei unangemessen gewesen. Nach dem Einsatz hatten sich Polizei und Linksautonome ein Katz-und-Maus-Spiel geliefert. Immer wieder war auf einem Großplakat am Kulturzentrum Rote Flora der Spruch "Andy, Du bist so 1 Pimmel" zu lesen. Mehrfach wurde er von der Polizei übermalt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Tweet-Verfasser wurde mangels öffentlichem Interesses an einer Strafverfolgung eingestellt.

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(Quelle: dpa)

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