Wer tagtäglich mit dem Auto in Hamburg unterwegs ist, sollte ab Dienstag noch mehr auf seine Geschwindigkeit achten. Denn am 28. April tritt die neue Straßenverkehrsordnung (STVO) in Kraft.
So droht Innerorts ab einer Überschreitung von mehr als 21 Kilometern über der zulässigen Geschwindigkeit ein einmonatiges Fahrverbot, außerhalb von Ortschaften ist der Lappen ab 26 Kilometern pro Stunde weg. Damit wurde die bisherige Grenze um 10 beziehungsweise 15 Kilometer pro Stunde abgesenkt.
Auch bei den Punkten gibt es Neuerungen: So gibt es innerhalb und außerhalb von Ortschaften ab 16 Kilometer pro Stunde zu schnell einen Punkt in Flensburg. Welche Änderungen ab Dienstag noch auf die Verkehrsteilnehmer zukommen, seht ihr hier. Weitere Infos gibt's auch auf bussgeldkatalog.org.
Blitzer-Apps werden verboten
- In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Blitzer-Apps auf dem Smartphone oder dem Navi während der Fahrt nicht erlaubt sind. Das galt schon zuvor, wird in der StVO jetzt aber noch mal deutlich klargestellt.
Blockieren der Rettungsgasse
- Wer in einem Stau die Rettungsgasse blockiert oder diese mit selber befährt, zahlt künftig 200 bis 320 Euro. Dazu gibt's einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Falschparken
- Das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen kostet künftig 15 bis zu 100 Euro. Das gilt auch fürs Halten auf mit weißen Linien aufgemalten Radfahrer-Schutzstreifen. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg parkt, kann es auch einen Punkt in Flensburg geben. Falschparken an unübersichtlichen Stellen kann nun bis zu 35 statt 15 Euro kosten, unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen statt 35 Euro künftig 55 Euro – ebenso das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos.
Grüner Pfeil für Radfahrer
- Künftig gibt es auch einen Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt. Ein grüner Pfeil an Ampeln erlaubt das Rechtsabbiegen, wenn die Ampel rot leuchtet – aber auch nur, wenn man erst anhält und dabei niemanden gefährdet.
Mehr Sicherheit für Radfahrer
- Bisher müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern "ausreichenden" Abstand halten. Künftig sind konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und zwei Meter außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren. An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern. Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben. Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Nebeneinander zu fahren ist Radfahrern künftig grundsätzlich gestattet, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Zu schnelles fahren & Posing
- Wer Innerorts künftig 21 Kilometer pro Stunde schneller ist als erlaubt, muss mit 80 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Außerorts geht es bei 26 km/h drüber los. Das Verwarnungsgeld für leichte Verstöße gegen das Tempolimit von bis zu zehn km/h in Orten wird verdreifacht. Auch das sogenannte Autoposing wird teurer: Künftig können bis zu 100 Euro statt 20 Euro fällig werden.