22. Juli 2025 – Mira Oetinger
Ein Jahr nach Schließung
Zukunft der Blauen Moschee an der Alster kontrovers diskutiert
Die Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster gibt es seit über 60 Jahren. Seit einem Jahr ist sie geschlossen - seit dem Verbot des IZH. Ihre Zukunft ist ungewiss und wird kontrovers diskutiert.
Foto: trabantos/Shutterstock
22.07.2025
Jetzt anhören: Carolina Koplin zu den möglichen Plänen für die Blaue Moschee
Ein Jahr nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und der Schließung der Blauen Moschee ist die weitere Nutzung des Gotteshauses an der Außenalster noch immer unklar. Bis zur gerichtlichen Klärung des Streits über die Rechtmäßigkeit des von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassenen Vereinsverbots wird sich daran auch nichts ändern, wie der Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage aus der CDU-Bürgerschaftsfraktion mitteilte. Gegen das Verbot hatten das IZH sowie zwei seiner Teilorganisationen vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt.
Seit der Beschlagnahmung der Blauen Moschee am 24. Juni vergangenen Jahres steht das unter Denkmalschutz stehende Objekt unter Verwaltung des Bundes, genauer gesagt unter der des Bundesinnenministeriums (BMI). Das Gelände ist abgeriegelt. Betreten verboten.
Nachfolgeregelung erst nach gerichtlicher Klärung
Auch in Berlin heißt es: Das Innenministerium werde die rechtlichen und praktischen Fragen der Einziehung und Abwicklung des Vereinsvermögens erst beantworten können, wenn über das Verbot abschließend durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde. "Dies betrifft auch Fragen der möglichen Anschlussnutzung", sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Das BMI dürfe in der noch schwebenden juristischen Klärung gar nicht über das beschlagnahmte Vereinsvermögen und damit auch nicht über die Imam-Ali-Moschee - so offizielle Name - verfügen, schreibt der Senat. "Die Einräumung von Zwischennutzungsrechten für den Bund, die Freie und Hansestadt Hamburg oder Dritte ist somit bis zur Unanfechtbarkeit des Verbots vereinsrechtlich ausgeschlossen und wäre rechtswidrig."
Drei Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig
Die als Teilorganisationen ebenfalls verbotenen Vereine Islamisches Zentrum Berlin und Zentrum der islamischen Kultur Frankfurt waren im Frühjahr mit ihren Eilanträgen gegen das Verbot vor dem Leipziger Gericht gescheitert. Das IZH hatte auf einen solchen Eilantrag verzichtet. Das Hauptsacheverfahren steht in allen drei Fällen noch aus.
Auch einen Termin für die mündlichen Verhandlungen gibt es noch nicht, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Möglich sei auch, dass das Gericht für alle drei Klagen einen Termin ansetze, obwohl es sich eigentlich um voneinander abgetrennte Verfahren handele. "Es ist möglich, jedoch nicht garantiert", sagte sie.
Gotteshaus oder Kulturzentrum? Meinungen gehen auseinander
Der Senat betonte, dass er sich nach einer Bestätigung des Verbots dafür einsetzen wolle, "das Gebäude der Blauen Moschee einer Religionsgemeinschaft oder einer anderen Gemeinschaft zur Nutzung zu überlassen, die die Werteordnung des Grundgesetzes und den Gedanken der Völkerverständigung achtet." Dabei seien insbesondere die Interessen von schiitischen Glaubensangehörigen in Hamburg zu berücksichtigen, die diese Werteordnung achten, hieß es.
Faeser hatte das Verbot damit begründet, dass das IZH als direkte Vertretung des iranischen "Revolutionsführers" in aggressiv-kämpferischer Weise die Ideologie der sogenannten Islamischen Revolution in Deutschland vertrete und damit gegen das Grundgesetz verstoße. Zugleich hatte sie betont: "Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt."
Seit Schließung der Moschee kommen gläubige Schiiten regelmäßig am Rande der Straße Schöne Aussicht, nur wenige Meter von dem markanten Kuppelbau mit seinen beiden Türmen entfernt, zum Freitagsgebet zusammen. Immer wieder wird dabei gegen die Schließung des Gotteshauses für Gläubige protestiert. "Die Versammlungen verliefen durchweg friedlich", schreibt der Senat.
Warnung vor Missbrauch der Religionsfreiheit durch Islamisten
In der iranischstämmigen Community gibt es aber durchaus Stimmen, die eine weitere Nutzung der Moschee als Gotteshaus ablehnen, solange sich an den Machtverhältnissen im Iran nichts ändert. Erst am vergangenen Wochenende waren mehrere Hundert Befürworter und Gegner einer solchen Nutzung in Hamburg auf die Straße gegangen.
Gefordert wird von den Gegnern unter anderem die Einrichtung eines Kulturzentrums benannt nach Jina Mahsa Amini - der jungen Kurdin, die 2022 im Iran wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Kopftuchgebot von den berüchtigten Sittenwächtern festgenommen worden und wenig später gestorben war. Ihr Tod hatte eine internationale Prostestwelle ausgelöst.
Auch Politik über künftige Moschee-Nutzung uneins
Auch in der Hamburgischen Bürgerschaft gehen die Meinungen zur künftigen Nutzung auseinander. Wie der rot-grüne Senat fordert auch die Linksfraktion, die Blaue Moschee als Gebets- und Gemeinschaftsraum für Schiiten zu erhalten. "Aber ohne staatliche Einflussnahme des iranischen Mullah-Regimes", wie ihre religionspolitische Sprecherin Sabine Ritter betonte.
Religionsfreiheit und Kampf gegen Islamismus müssten gemeinsam gedacht werden und nicht gegeneinander. "Wir stehen gegen jede Form von Islamismus, aber ebenso entschieden gegen antimuslimischen Rassismus", sagte sie.
Die Blaue Moschee dürfe "unter keinen Umständen wieder in die Hände von Anhängern des Mullah-Regimes oder der Hisbollah fallen", sagte hingegen der CDU-Abgeordnete Julian Herrmann und warnte: "Wer jetzt vorschnell über eine Wiedereröffnung als Gotteshaus spricht, riskiert genau das." Islamistische Einflussstrukturen in dürften sich in Hamburg nicht erneut unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit verfestigen.
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(Quelle: dpa)