26. Februar 2021 – Sebastian Tegtmeyer

Neue Mofa Kennzeichen, Labels am Kühlschrank

Die wichtigsten Änderungen zum 1. März

Zum 1. März treten zwar nicht viele gesetzliche Änderungen in Kraft, doch die wenigen Neuregelungen dürften relativ viele Menschen interessieren.

Kalender, März
Foto: Olya Kobruseva, Pexels

Neben Mofafahrern sind nämlich alle Verbraucher betroffen, die sich einen neuen Kühlschrank oder eine neue Waschmaschine anschaffen wollen.

Neue Energie Label

Auf dem Energielabel, das den Verbrauch von Haushaltsgeräten mittels einer mehrfarbigen Skala bewertet, gehören die Angaben A+, A++ und A+++ der Vergangenheit an. Ab dem 1. März müssen Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte das überarbeitete EU-Energielabel tragen, wo die sieben Stufen mit den Buchstaben A bis G gekennzeichnet werden und die Richtwerte für die einzelnen Verbrauchslevel strenger sind als bisher. Außerdem müssen sich auf den Geräten zusätzliche Informationen etwa zur Lautstärke und dem Fassungsvolumen finden sowie ein QR-Code, über den weitere Angaben abrufbar sind.

Einfachere Reparaturen

Getreu dem Motto "Reparieren statt wegwerfen" müssen neue Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher künftig leichter reparierbar sein. Ab dem 1. März sind die Hersteller nämlich verpflichtet, Ersatzteile bis zu zehn Jahre lang vorrätig zu halten. Dadurch soll beispielsweise verhindert werden, dass eine Spülmaschine nur wegen eines defekten Sprüharms verschrottet werden muss. Darüber hinaus müssen mit dem Gerät künftig Reparaturinformationen mitgeliefert werden, damit die Verbraucher selber zum Schraubenzieher greifen können und nicht unbedingt auf den teuren Kundenservice angewiesen sind.

Neue Mofa Kennzeichen

Wie jedes Jahr benötigen Mofas und Mopeds zum 1. März ein neues Kennzeichen. Anders als bisher muss es aber nicht mehr aus Blech sein - erstmals reicht auch eine bedruckte Klebefolie aus, die Jahr für Jahr auf der gleichen Trägerplatte angebracht werden kann. Dadurch soll der Kennzeichenwechsel nicht nur schneller und umweltschonender werden - ein neues Hologramm auf der Kennzeichenfolie soll auch für mehr Fälschungssicherheit sorgen.

Friseure machen wieder auf

Die Friseure bereiten sich nach mehrmonatiger Schließung auf einen Kunden-Ansturm vor. Der Andrang sei vielleicht noch größer als nach dem ersten Lockdown, viele Salons seien bis Ende März ausgebucht, sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, Jörg Müller, vor der Öffnung am 1. März. Um der großen Nachfrage gerecht zu werden, verlängerten viele Betriebe ihre Öffnungszeiten. Mit einer Preissteigerung wie nach dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr rechnet der Verband diesmal nicht. Möglich ist die Öffnung auch dieses Mal nur unter Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts. "Wir halten einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ein und tragen eine medizinische Maske. Umhänge werden nach jedem Kunden gewechselt und der Arbeitsplatz desinfiziert", sagte Müller. Zudem arbeiteten Friseure ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe.

Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Online-Kreditkartenzahlung wird Pflicht

Um Verbraucher beim Online-Shopping noch besser zu schützen, ist ab dem 15. März die "Zwei-Faktor-Authentifizierung" beim Online-Bezahlen mit der Kreditkarte Pflicht - zum Beispiel per Passwort oder TAN-Nummer. Die Pflicht gilt eigentlich bereits seit dem 14. September 2019, doch einige Anbieter hatten Probleme bei der Umsetzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung, daher gab es bis zum 15. März von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einen Aufschub.

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