Noch immer gibt es in Deutschland viel zu wenig Organspenden - laut der Bundestags-Entscheidung bleibt es aber dabei, dass einer Organspende zugestimmt werden muss.
Trotz zahlreicher Organspenden warten weiterhin Tausende schwer kranke Menschen auf eine rettende Operation. Gesundheitsminister Jens Spahn wollte daher erwirken, dass man sich ausdrücklich gegen eine Organspende aussprechen muss. Wer das nicht tut, ist automatisch Spender. Doch nach der neuen Bundestags-Entscheidung steht fest: Organspende ist nur mit Zustimmung rechtskräftig.
Chronischer Mangel an Organspenden
Überall auf der Welt gibt es zu wenig Spenderorgane. Mit einer Spende kann man bis zu sieben Menschen das Leben retten. In Deutschland warten dennoch mehr als 10.000 schwer kranke Menschen auf eine Transplantation - die meisten von ihnen auf eine neue Niere.
Organspendeausweis auch bei Nicht-Spende
Ganz egal, ob man sich für oder gegen die Organspende entscheidet: Einen Organspendeausweis sollte jeder bei sich führen. Im Fall der Fälle entlastet das nämlich auch die eigenen Angehörigen, die im Zweifel eine Entscheidung treffen müssen. In Deutschland wird niemand gezwungen, seine Organe zu spenden. Auch ein einfaches Kreuz bei "Nein" kann helfen. Und trotzdem tragen viel zu viele Personen keinen Organspendeausweis bei sich. In vielen europäischen Ländern gibt es mehr Spender als in Deutschland.
"Doppelte Widerspruchslösung" als neuer Gesetzentwurf
Karl Lauterbach (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben sich bereits in der Vergangenheit für eine neue Regelung ausgesprochen, die sogenannte "Widerspruchslösung". Dabei soll jeder, der zu Lebzeiten der Organspende nicht explizit widerspricht, automatisch im Falle des Todes zum Spender werden. Die Angehörigen sollen in dem Fall jedoch noch äußern, ob der Verstorbene jemals erklärt habe, gegen eine Spende zu sein.
Der Gegenvorschlag sagt, dass nur diejenigen automatisch zum Spender werden, die zu Lebzeiten aktiv zugestimmt haben. Dabei soll jedoch, im Gegensatz zur jetzigen Regelung, jeder Bürger aktiv gefragt werden, zum Beispiel von den Passämtern.
Letzterer Vorschlag wurde nun auch vom Bundestag durchgesetzt.