14. September 2021 – Stefan Angele
Nach anderthalb Jahren Leben mit der Corona-Pandemie sehnen sich viele Hamburger nach Normalität - aber auch auf einer großen privaten Geburtstagsfeier darf hier in Hamburg nicht ohne Maske getanzt werden. Selbst dann nicht, wenn alle Gäste geimpft oder genesen sind, das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Hamburg
Eine Party mit rund 100 Teilnehmern sei nach der Corona-Verordnung wie eine Veranstaltung in Innenräumen zu behandeln, urteilte das Oberverwaltungsgericht in einer unanfechtbaren Eilentscheidung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht das maskenlose Tanzen zunächst erlaubt, wie ein Gerichtssprecher am Montag (13.09.) mitteilte. Dagegen hatte die Stadt Hamburg Beschwerde eingelegt.
Private Feiern sind wie Events in Innenräume zu behandeln
Der Kläger hatte seinen 40. Geburtstag mit 98 Gästen in einem 270 Quadratmeter großen Penthouse mit zwei Außenterrassen auf St. Pauli feiern wollen. Er berief sich dabei auf die Regelung für private Zusammenkünfte, bei deren Beschränkung auf zehn Personen geimpfte und genesene Menschen nicht mehr mitgezählt werden. Das Oberverwaltungsgericht folgte jedoch der Argumentation der Stadt, wonach eine Party mit fast 100 Gästen einer Veranstaltung gleichzustellen sei. Sie sei also eine "Tanzlustbarkeit" im Sinne der Corona-Verordnung. Dabei müssten die Gäste auch bei einer 2G-Zutrittsbeschränkung eine Maske tragen, denn die Impfung biete keinen absoluten Schutz vor Ansteckung.
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