25. November 2020 – Stefan Angele

Lockdown bis kurz vor Weihnachten

Strengere Regeln und verlängerter Teil-Lockdown

Die Corona-Infektionszahlen sind weiterhin hoch, die Todeszahlen steigen rasant und viele Kliniken kommen an ihre Belastungsgrenzen - sowohl personell als auch räumlich. Noch zeigt der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown noch nicht die notwendigen Erfolge, weshalb sich Bund und Länder bei ihren Beratungen über die Coronaregelungen bis Weihnachten auf weitere einschneidende Regelungen festgelegt haben.

Lockdown wird verlängert & strengere Kontaktbeschränkungen

Als wichtigster Punkt soll der geltende Lockdown bis zum 20. Dezember verlängert werden. Damit müssen Restaurants, Kneipen, Freizeiteinrichtungen und Kulturbetriebe auch weiterhin geschlossen bleiben. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen auch private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten strenger begrenzt werden: auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein.

Lockerere Bestimmungen über Weihnachten

Die strengen Kontaktbeschränkungen zum Eindämmen der Corona-Pandemie sollen nach Angaben aus Länderkreisen über Weihnachten gelockert werden. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel, wie es von Teilnehmern aus verschiedenen Bundesländern heißt. Demnach sollen vom 23. Dezember an Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" möglich sein, und zwar bis maximal zehn Personen insgesamt. Dazu gehörige Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein. Die Ausnahmeregelung soll nach Angaben aus Teilnehmerkreisen nunmehr "längstens" bis zum 1. Januar gelten.

Weniger Kunden in Geschäften

Bund und Länder wollen in der Corona-Krise den Groß- und Einzelhandel weiter geöffnet lassen - aber strengere Auflagen für
größere Geschäfte machen. Wie es von verschiedenen Teilnehmern der Beratungen von Bund und Ländern heißtr, gibt es zum Punkt Einzelhandel eine Einigung. Zum Einzelhandel ist demnach ein abgestuftes Verfahren geplant. So soll künftig gelten, dass sich in kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden soll. In größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern insgesamt wie Kaufhäusern ist folgendes geplant: Bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern befinden - auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmetern.

Erweiterte Maskenpflicht

Außerdem soll im Groß- und Einzelhandel die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten. Die Bevölkerung wird außerdem aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.

Verzicht auf Silvesterfeuerwerk

Bund und Länder wollen den Bürgern zudem empfehlen, zum Jahreswechsel auf ein Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen soll die Verwendung von Pyrotechnik untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden Die örtlich zuständigen Behörden sollen demnach die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sollen untersagt werden. Im Vorfeld der Beratungen hatten sich die unionsgeführten Bundesländer anders als SPD-Länder gegen ein Verkaufsverbot für Silvesterböller ausgesprochen.

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