30. November 2020 – Stefan Angele
Am Freitagnachmittag (27.11.) hat der Hamburger Senat eine neue Coronaverordnung für die Hansestadt beschlossen, die ab Dienstag (01.12.) in Kraft treten wird. Auf die Hamburger kommen weitere Verschärfungen der bestehenden Coronaregeln zu.
Weniger Kontakte im Dezember
Hamburg beschränkt die erlaubten Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Weihnachts- und Silvesterzeit auf zehn Personen aus maximal vier Haushalten. In der Zeit davor werde die Zahl der maximal zulässigen Personen von derzeit zehn auf fünf aus zwei Haushalten reduziert, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher. Ausgenommen seien Kinder bis 14 Jahre. Während der Weihnachts- und Silvesterzeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar seien Hotelübernachtungen für Familienbesuche zulässig. Ohne diese Einschränkung könnte bei zehn Erwachsenen und dazugehörigen Kindern bis 14 Jahren schon fast eine Silvesterparty organisiert werden, meinte Tschentscher. Gleichwohl müsse aber auch Singles, die in der Hansestadt fast 50 Prozent der Haushalte ausmachten, eine Möglichkeit zum Feiern geboten werden. "Das berücksichtigt die Lebenswirklichkeit in modernen Metropolen wie Hamburg."
Weihnachtsmärkte abgesagt
Als Resultat der strengeren Konaktbestimmungen, gibt es jetzt auch das endgültige Aus für die Weihnachtsmärkte. Die Hamburger Weihnachtsmärkte können in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie nämlich nicht stattfinden. "Die Weihnachtsmärkte im klassischen Sinne sind abgesagt", sagte Bürgermeister Peter Tschentscher nach der Sondersitzung des Senats.
Verschärfte Maskenpflicht
Außerdem gilt ab morgen eine verschärfte Maskenpflicht vor Geschäften, zum Beispiel in Warteschlangen, wie sie vergangene Woche vor einigen Geschäften hier in der Innenstadt zu sehen waren. Zudem wird die Pflicht auf alle öffentlich zugänglichen Gebäude ausgeweitet. Auch auf Parkplätzen vor Geschäften sowie in Menschenansammlungen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. "Wir haben immer mehr Hinweise darauf, dass die Maske sehr, sehr gut wirksam ist", sagte Tschentscher. Er betonte: "Die Maske schützt wirklich in sehr vielen Situationen."
Weniger Kunden in Geschäften
Kleine Läden bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern dürfen weiterhin einen Kunden je zehn Quadratmeter einlassen. Größere Geschäfte dürfen für die über 800 Quadratmeter hinausgehende Fläche nur einen Kunden je 20 Quadratmeter zulassen.
Verbotszonen für Feuerwerk
Tschentscher appellierte, an Silvester auf Feuerwerk zu verzichten. An stark frequentierten Orten wie an den Landungsbrücken, am Jungfernstieg, Rathausmarkt, dem Alma-Wartenberg-Platz in Ottensen oder auf der Reeperbahn werde das Abfeuern von Raketen und das Böllern verboten. "Wir werden die Polizei für diesen Silvestertag auch die Befugnis erteilen, darüber hinaus Verbote auszusprechen", sagte Tschentscher. "Wir müssen vermeiden, dass mit der Silvesterfeierlichkeit ein Schub in der Pandemie ausgelöst wird."
Schleswig-Holstein lockert Coronaregeln
In Schleswig-Holstein greift die neue Corona-Eindämmungsverordnung schon ab Montag (30.11.). So dürfen dort jetzt wieder Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios sowie Zoos und Tierparks öffnen. Dort bleibt es allerdings im Gegensatz zu Hamburg bei der zehn-Leute-Regel für Treffen, außer im Kreis Pinneberg, wo die Infektionszahlen recht hoch sind. Dort gilt auch: maximal fünf Leute.
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