Die Wetterlage bewegt sich in Deutschland um den Nullpunkt. Das Fahren zur Arbeit kann sich damit erschweren - immerhin sorgen dafür Eis- und Schneemassen. Was sagt das Arbeitsrecht, muss ich trotzdem zur Arbeit oder kann ich ohne Probleme zu Hause bleiben?
Eis, Schnee, Kälte und Wind. Das ist die derzeitige Realität auf Deutschlands Straßen. Doch, wie sieht eigentlich die Rechtsgrundlage in Bezug auf die Arbeit aus? Kann ich aufgrund des Wetters zu Hause bleiben? Und was ist zu tun, wenn Züge ausfallen oder Straßen gesperrt sind?
Arbeitnehmer müssen trotz Schnee zur Arbeit
Trotz Schnee und Sturm gilt: Arbeitnehmer müssen auch weiterhin zur Arbeit gehen. Dafür sorgt das sogenannte Wegerisiko, das der Arbeitnehmer trägt. Wie die Arbeitnehmer ihren Weg zur Arbeit finden, ist damit ihre Sache. Gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, pünktlich zu erscheinen, sind sie allemal. Sollte man es aufgrund des Chaos’ trotzdem nicht schaffen, kann der Lohn für die fehlenden Stunden ausbleiben.
Überstunden können mit Fehlstunden verrechnet werden
Besteht allerdings ein Kontingent an Überstunden, können die ausgefallenen Stunden mit diesen verbucht werden. Zwingen, die Stunden an den Tag zu hängen, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer allerdings nicht.
-> Das müsst ihr beim Fahren auf Eis und Schnee beachten
-> Alles Wichtige zu Winterreifen
Bei ausdrücklichen Warnungen sieht die Arbeitslage anders aus
Wird von einem Meterologen allerdings vor umfallenden Bäumen oder abgedeckten Dächern gewarnt, kann das Fernbleiben durch eine begründete Arbeitsverhinderung erklärt werden. Allerdings muss dem Arbeitgeber hierbei rechtzeitig bescheid gegeben werden. Anspruch auf den Lohn hat der Arbeitnehmer hier allerdings auch nicht.
Lohnenswert stellt es sich dar, den Arbeitgeber aktiv anzusprechen und zu fragen, ob ein Arbeiten aus dem Homeoffice für diese unsicheren Tage nicht möglich wäre.
Mehr zum Thema hört ihr natürlich auch bei uns im Stream.